Pflegegeld sichern durch das § 37.3 Beratung in Olfen und Datteln

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause und beziehen Pflegegeld? Dann sind Sie verpflichtet regelmäßig einen Beratungsnachweis nach §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Diese Beratung dienst nicht nur der Qualitätssicherung, sondern bietet Ihnen auch wertvolle Tipps und Unterstützung im Pflegealltag.

Beratungseinsatz bei einem Pflegegrad

laut § 37 SGB Absatz 3
Pflegebedürftige Menschen, die Zuhause von ihren Angehörigen oder Freunden versorgt werden haben Anspruch auf Pflegegeld.

Um Zuhause eine bestmögliche Versorgung sicherstellen zu können sieht es der Gesetzgeber vor, dass regelmäßig Beratungseinsätze durch einen anerkannten Pflegedienst, wie uns, stattfinden.

Unsere Beratungseinsätze dienen dazu, pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen fachliche Unterstützung zu geben und Pflegefehler zu vermeiden. Wir helfen Ihnen sich in der komplexen Pflegelandschaft zurechtzufinden. Während des Gesprächs helfen wir Ihnen z.B. die richtigen Pflegehilfsmittel zu organisieren, Entlastungsmöglichkeiten zu vermitteln oder den passenden Pflegegrad zu beantragen.

Wie oft muss die Beratung erfolgen?

Die Häufigkeit der Beratungseinsätze ist abhängig von dem vorandenen Pflegegrad. Bei einem Pflegegrad 2 & 3 muss die Beratung halbjährlich stattfinden, bei Pflegegrad 4 & 5 vierteljährlich.

Wie teuer ist der Beratungseinsatz?

Der Beratungseinsatz ist kostenlos. Die Kosten werden komplett von Ihrer Pflegekasse übernommen. Wir kooperieren mit allen deutschen Pflegekassen.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

Unser examiniertes und entsprechend geschultes Personal kommt gerne für eine qualifizierte Beratung zu Ihnen nach Hause. Rufen Sie und einfach an und vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch.