Pflegedienst Groß - Behandlungspflege vom Pflegedienst Groß

Behandlungspflege vom Pflegedienst Groß

Was bedeutet Behandlungspflege eigentlich?

Die Behandlungspflege bezieht sich auf die pflegerische Versorgung, die auf ärztiche Anordnung hin durchgeführt wird, um den Gesundheitszustand des Klienten zu verbessern oder zu stabilisieren. Dabei arbeiten unsere Pflegefachkräfte eng mit den Koorperationspartnern zusammen, um eine umfassende Versorgung zu gewährleisten

Für die Genehmigung der Behandlungspflege wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Auf Grundlage dieser Verordnung führt unser Pflegefachpersonal die entsprechenden medizinischen Maßnahmen durch. Da die Krankenkasse des Klienten die Behandlungskosten übernimmt, müssen die angeordneten medizinischen Maßnahmen erst von dieser genehmigt werden.

Einsatz der Behandlungspflege

Im Gegensatz zu Patienten, die im Krankenhaus untergebracht sind, werden pflegebedürftige Personen im Pflegeheim oder Zuhause nicht 24 Stunden medizinisch versorgt. Wenn allerdings auch diese eine medizinische Versorgung benötigen, kommt die Behandlungspflege zum Einsatz.

Dauer der Behandlungspflege

Es besteht eine zeitliche Begrenzung der Behandlungspflege. Hierbei darf die Erstverordnung, die vom Arzt ausgestellt wird, nicht länger als 14 Tage dauern. Die Länge der Folgeverordnung ist von dem Gesundheitszustand des Klienten abhängig.

Wichtig ist es darauf zu achten die ärztliche Verordnung direkt zu Beginn der Pflegetätigkeiten einzureichen.