Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Olfen & Datteln

Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßige Beratungsbesuche wahrnehmen.
Wir übernehmen diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze mit Zuverlässigkeit und Kompetenz. Zur gleichen Zeit bekommen Sie nützliche Tipps für den Pflegealltag, Details zu den neuesten Leistungen der Pflegeversicherung und Antworten auf alle Fragen zur häuslichen Pflege. Jede Situation in der Pflege ist einzigartig. Aus diesem Grund investieren wir Zeit in eine umfassende und persönliche Beratung.

Wir helfen Ihnen dabei, den Pflegebedarf zu beurteilen.

  • Anfragen zum Pflegegrad
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Optionen zur Entlastung von Angehörigen
  • Strukturierung der häuslichen Pflege
  • Antrag auf Pflegeleistungen
  • Hilfe bei allen Formalitäten

Ihre Meinung zählt!

Sind Sie zufrieden mit unserer Arbeit? Dann freuen wir uns riesig über eine kurze Bewertung auf Google.

Das hilft nicht nur uns, sondern auch Anderen uns zu finden! 

Jetzt bewerten