FAQ zum Pflegedienst Groß – Fragen zu Pflege und Unterstützung

Fragen & Antworten

Häufige Fragen im Pflegedienst

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  • Welche Qualifikation benötigt man für die Nachbarschaftshilfe NRW?

    In Nordrhein-Westfalen ist eine Grundqualifizierung notwendig, wenn die Nachbarschaftshilfe über die Pflegekasse abgerechnet werden soll. Anerkannt werden: 

    • die Teilnahme an einem Nachbarschaftshelferkurs oder Pflegekurs oder
    • der Beleg, dass das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz bekannt ist

    Achtung: Die Qualifikation muss der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gegenüber belegt werden. Die Pflegekassen bieten dafür entsprechende Formulare an.
    Quelle: Nachbarschaftshilfe | Pflegewegweiser Nordrhein-Westfalen (NRW)

  • Was versteht man unter Nachbarschaftshilfe?

    Nachbarschaftshilfe bedeutet, dass man als Ehrenamtliche/r Pflegebedürftige unterstützt. 
    Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro kann zusätzlich genutzt und wird Ihnen ausgezahlt. 
    Die Pflegekasse muss Helfer:innen als Unterstützende anerkennen, und sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
    Nachbarschaftshilfe darf nicht von engen Verwandten erbracht werden.

    Nachbarschaftshilfe ist die ehrenamtliche Unterstützung im Alltag für Menschen, die Pflege oder Hilfe benötigen. Ihr Fokus liegt auf Pflegebedürftigen, die zu Hause leben und Unterstützung bei den täglichen Aufgaben brauchen. Im Gegensatz zu professionellen Pflegediensten erfolgt Nachbarschaftshilfe unentgeltlich und nicht im eigenen Haushalt. Helfer:innen sind oft Nachbar:innen, Bekannte, Freund:innen oder engagierte Mitglieder von Vereinen oder Kirchengemeinden.
    Vollversorgung in Pflege, medizinischer Behandlung oder Hauswirtschaft sind nicht Teil der Nachbarschaftshilfe.
    Die Nachbarschaftshilfe assistiert dabei, so lange wie möglich selbstständig im eigenen Zuhause zu leben. Ihr Hauptfokus liegt auf Senioren, Menschen mit Pflegegrad und all jenen, die wegen einer Krankheit oder Einschränkung Unterstützung im Alltag brauchen.

    Zur Nachbarschaftshilfe zählen unter anderem: 

    • Hilfe beim Einkaufen
    • Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergängen
    • Unterstützung im Haushalt
    • Zusammen Kochen
    • Gesellschaft bieten und Unterhaltung führen
    • Hilfe bei täglichen Aufgaben leisten
  • Wer darf Nachbarschaftshilfe leisten?

    Im Grunde kann jede Person ab 18 Jahren Nachbarschaftshilfe leisten. Sobald der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden soll, gelten in NRW klare gesetzliche Vorgaben:

    • Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, eine pauschale Aufwandsentschädigung ist erlaubt
    • Eine Person darf maximal zwei Pflegebedürftige unterstützen
    • Keine enge Verwandtschaft oder Verschwägerung
      • Dazu zählen z. B. Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel oder Geschwister nicht
    • Nachbarschaftshelfer:innen dürfen nicht gleichzeitig Pflegeperson derselben Person sein

    Die Regeln haben das Ziel, dass Nachbarschaftshilfe immer eine freiwillige und ergänzende Unterstützung bleibt.

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