FAQ zum Pflegedienst Groß – Fragen zu Pflege und Unterstützung

Fragen & Antworten

Häufige Fragen im Pflegedienst

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  • Auf welche Weise wird Pflegebedürftigkeit ermittelt?

    Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch die Pflegekasse in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst (MD) oder bei privat Versicherten durch MEDICPROOF.
    In der Regel folgt nach der Antragstellung ein Termin zur Begutachtung. Es wird eingeschätzt, wie autonom die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann.

    Es werden unter anderem die folgenden Bereiche berücksichtigt:

    • Fortbewegung
    • Kognitive sowie kommunikative Fähigkeiten
    • Verhalten und psychische Problemlagen
    • Eigenständige Versorgung
    • Bewältigung von krankheitsbedingten Herausforderungen
    • Strukturierung des Alltags und soziale Kontakte

    Nach der Begutachtung wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgelegt. Er legt fest, welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt.
    Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung, bereiten Sie auf den Begutachtungstermin vor und beantworten Ihre Fragen zum Pflegegrad.

  • Wer gilt als pflegebedürftig?

    Von Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn jemand aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkung dauerhaft Hilfe im Alltag braucht.  Die Einschränkungen werden voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen bleiben.

    Es gibt verschiedene Ursachen, die zu Pflegebedürftigkeit führen können, wie zum Beispiel:

    • Krankheiten
    • altersbedingte Einschränkungen
    • Demenz
    • Behinderungen
    • Unfallfolgen

    Abhängig davon, wie selbstständig jemand ist, wird die Pflegebedürftigkeit in einen Pflegegrad von 1 bis 5 eingeteilt. Über die Leistungen der Pflegeversicherung, die man nutzen kann, entscheidet der Pflegegrad.

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